Die Rechtskräftigkeit der Ökostrom-Novelle vom Jahr 2008 wurde lange hinausgezögert. Am 23. September 2009 beschloss die Koalition schlussendlich gemeinsam mit der FPÖ – zum Ärger der anderen Parteien – mit einer Zweidrittelmehrheit das Inkrafttreten der Novelle. Unter anderem wird anstatt der von der EU kritisierten Industriekostendeckelung eine de-minimis-Rückvergütungsregelung umgesetzt. Das aktuelle Ökostromgesetz ruft nicht nur bei den Grünen Kritik hervor. Viele fordern ein Gesetz ähnlich dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Novellierungen
Das seit 2002 bestehende Ökostromgesetz wurde in seiner kurzen Geschichte bereits mehrfach novelliert. Nach einer großen Novelle 2006 folgten eine weitere kleine Novelle 2007, sowie zwei große Novellen im Jahr 2008. Letztere wurde mit 23. September im Nationalrat in Kraft gesetzt. Durch die Novelle wurde die jährliche Fördersumme für neue Anlagen von 17 auf 21 Millionen Euro erhöht. Außerdem wurde die garantierte Dauer der Einspeisetarife von 11,25 Euro auf bis zu 20 Jahre angehoben. Durch die de-minimis-Rückvergütungsregelung können Unternehmen, deren Ökostromkosten höher sind als 0,5 Prozent des Nettoproduktionswertes, für die Jahre 2008 bis 2010 in Summe maximal 500.000 Euro rückvergütet bekommen, denn bis zu dieser Summe müssen staatliche Beihilfen nicht von Brüssel genehmigt werden. Abgeschafft wurde mit der Novellierung die Co-Finanzierungsverpflichtung der Bundesländer. Neu ist auch die Umstellung von einer Tarif- auf eine Investitionsförderung bei der Kleinwasserkraft. Zudem wird die Förderdauer für rohstoffabhängige Technologien auf 15 Jahre, die der anderen (Photovoltaik, Windkraft) auf 13 Jahre verlängert.
Vorrang für erneuerbare Energien
In Deutschland besteht das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, kurz EEG, seit dem Jahr 2000. Mit dem Gesetz soll Betreibern der zu fördernden Anlagen über einen bestimmten Zeitraum ein fester Vergütungssatz für den erzeugten Strom gewährt werden, der sich an den Erzeugungskosten orientiert. Damit soll der wirtschaftliche Betrieb der Anlagen ermöglicht werden. Um einen Anreiz für Kostensenkungen zu schaffen wird der festgelegte Satz jährlich um einen bestimmten Prozentsatz gesenkt. Allfällige Mehrkosten, die sich aus der Differenz zwischen Vergütungssatz und Marktpreis ergeben, werden von allen Stromabnehmern getragen. Barbara Schmidt, Generalsekretärin des Verbandes der Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ), über die Unterschiede zwischen EEG und dem österreichischen Ökostromgesetz: „Die Förderung in Deutschland ist höher und wird über längere Zeiträume gewährt. Außerdem ist der Aufbringungsmechanismus gänzlich anders gestaltet als hierzulande. Schließlich erhebt sich die Frage, wie hoch die Belastung der Stromkonsumenten durch die Ökostromförderung werden kann, damit sie verkraftbar ist.“
Leerer Topf
Laut Hans Kronberger, Präsident der Photovoltaic Austria, folgen bereits über 50 Staaten weltweit dem Tariffördermodell nach deutschem Vorbild. Als zentrale Kritikpunkte an dem aktuellen Ökostromgesetz nennt Kronberger die zu niedrige Dotierung sowie den Umstand, dass die Tarifförderung von 2,1 Millionen Euro für die Photovoltaik bereits ausgeschöpft ist und das Ökostromgesetz damit aus Sicht der Photovoltaik lediglich einen leeren Topf darstellt. "Die Summe der Tarifförderung mit 2,1 Millionen ist zu gering. Damit gibt es keine Entwicklung. Rund um Österreich sind die Finanzierungen offen, in Deutschland kann dadurch eine sensationelle Entwicklung verzeichnet werden. Auch in Spanien und Tschechien werden tolle Leistungen erreicht. Im internationalen Vergleich ist Österreich allerdings abgehängt. Deutschland konnte im vergangenen Jahr 1500 Megawatt Photovoltaikleistung installieren, Österreich lediglich 4,6 Megawatt", so der Präsident des Bundesverbandes. Der Nachbar Tschechien kommt immerhin bereits auf eine Leistung von 50 Megawatt.
Dennoch spricht sich Kronberger nicht für eine komplette Übernahme des EEGs aus: "Das Ökostromgesetz hat auch Vorteile gegenüber dem EEG. In der Abwicklung ist das Ökostromgesetz sogar teilweise besser, die Abwicklungsmethode des EEG ist definitiv optimierbar. Ich will keine Übernahme des EEG. Was wir brauchen ist eine Anpassung, keine Kopie."
Die Forderungen der Photovoltaic Austria und die Kritik am Ökostromgesetz kann Schmidt nicht verstehen: „Der VEÖ hat sich an dieser Diskussion nicht an vorderster Stelle beteiligt. Nicht nachvollziehen können wir allerdings die vielfach erhobene Forderung nach stärkerer Förderung der Photovoltaik. Wir sind der Ansicht, dass die Gelder der Stromkunden – sie zahlen die Ökostromförderung über Aufschläge und Zählpunktpauschale – so eingesetzt werden sollen, dass damit die größtmögliche Ökostrommenge erzeugt werden kann und nicht dass damit die teuerstmögliche Technologie finanziert wird.“
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November 2009 / Claudia Thon
Den gesamten Artikel lesen Sie in der November-Ausgabe des pfm-Magazins.
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