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Harte Zeiten für Filesharing-Piraten

 
Fotocredit: SXC
 

Die Musikindustrie geht immer härter gegen Filesharing vor. Neben gerichtlichen Auseinandersetzungen mit hohen Schadenersatzforderungen werden auch zunehmend heimtückische Methoden mit Fakes und Spyprogrammen eingesetzt.

Filesharer erleben im Moment schwere Zeiten. Das Brot- und Butter-Portal für alle Freunde des schnellen Downloads, Pirate Bay, war zum Redaktionsschluss dieses Magazins eben vom Netz genommen worden. Allerdings gab es auch Gerüchte, dass ein  Fan die archivierte Version bereits zum Download anbietet. Davor wurde Pirate Bay gerade in einem recht undurchsichtigen Deal an die schwedische Spielefirma GGF verkauft. In letzter Zeit hagelt es Klagen und Verbote gegen den weltgrößten Bittorrent-Tracker und auch der vermeintlich Käufer GGF hat gerade eine polizeiliche Untersuchung am Hals. Ganz abgesehen davon wurden die vier schwedischen Pirate-Bay-Betreiber im April in einem aufsehenerregenden Urteil ganz ordentlich abgestraft: 2,8 Millionen Euro Schadenersatz und ein Jahr Haft wegen Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung. Damit hat die kommerzielle Medienindustrie also ordentlich die Muskeln spielen lassen.

David gegen Goliath
Anfangs nahmen es die Piraten noch locker nach dem Motto 'David gegen Goliath', doch die Schlinge gegen den Tauschbörsen-Dienst zieht sich immer enger zu. Ausgerechnet in den sonst liberalen Niederlanden hat ein Gericht im August entschieden, dass die Seite geblockt werden muss und Musik- und Filmunternehmen decken den Dienst weiter mit Millionenklagen ein.Man merkt aber in jüngster Zeit verstärkt, dass die Medienindustrie nicht unbedingt nur den gerichtlichen Weg beschreitet.

Krieg der Bytes
In der virtuellen Welt des Filesharing findet derzeit nichts weniger als ein Krieg der Bits und Bytes statt. Die wirksamste Maßnahme der Industrie ist das Platzieren von Fake-Dateien die sich hoffnungsfrohe Filesharer über Stunden oder Tage runterladen und dann merken, dass auf den Files gar nichts drauf ist oder zumindest nicht das, was man sich erhofft hat. Eine weitere Steigerung dieser Methoden sind populäre Filmdateien, die man runterlädt und dann beim Versuch, den Film zu öffnen, gebeten wird eine bestimmte Abspielsoftware oder einen Codec zusätzlich herunterzuladen und zu installieren. In den meisten Fällen fängt man sich damit einen Virus oder Spionagesoftware ein, darum lassen auch die meisten Fileshare-Profis davon die Finger.Eine weitere Methode ist es, den heruntergeladenen Film erst dann frei geschalten zu bekommen, wenn man sich auf einer 'harmlosen' Fanseite mit seinen Daten und seiner E-Mail-Adresse einträgt. Wer das macht, kann aber genauso gut eine Selbstanzeige erstatten.

Österreich ist doch anders
Dennoch brauchen Filesharer derzeit zumindest in Österreich nicht allzu viel befürchten. Erst kürzlich hat der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass Internet-Provider die Daten ihrer Kunden, bei denen Verdacht auf Download illegal kopierte Musikdateien besteht, nicht weitergeben müssen. Der OGH berief sich dabei auf die Datenschutzrichtlinie der EU. Somit sind die Chancen, sich wie in den USA eine absurd hohe Strafe einzufangen, gering. Man erinnert sich: Der Student Joel Tenenbaum aus Boston wurde im Februar 2009 zu sagenhaften 675.000 Dollar Schadenersatz wegen 30 heruntergeladener Musiktitel verurteilt. Wobei Tenenbaum noch günstiger davon gekommen ist als Jammie-Thomas Rasset, vierfache Mutter aus Minnesota, die zu noch unglaublicheren 1,92 Millionen Dollar Schadenersatz für 24 heruntergeladene Songs verknackt wurde.

Auch in Frankreich wird der Druck auf Filesharer zunehmend härter. Denn im vergangenen Herbst hat der Senat ein 'Anti-Piraterie-Gesetz' abgesegnet. Dieses sah ursprünglich vor, dass jemand, der beschuldigt wird, ein Internetpirat zu sein, zuerst eine Verwarnung per E-Mail bekommt. Wenn diese Person dann weiterhin Filme, Musik, Software oder Ähnliches aus dem Internet herunterlädt und dabei Urheberrechte verletzt, bekommt der Verdächtige als nächsten Schritt eine Verwarnung per Post zugeschickt. Sollten diese beiden Verwarnungen keine Wirkung zeigen, sollte der jeweilige Provider den Internetzugang dieser Person für ein Jahr sperren. Erst im letzten Schritt der Gesetzwerdung wurde das neue Gesetz von der Nationalversammlung abgelehnt. Jetzt ist aber bereits eine neue Variante in Arbeit.

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September 2009 / Arno Maierbrugger

Den gesamten Artikel lesen Sie in der September-Ausgabe des pfm-Magazins.

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