E-Government – Österreich an EU-Spitze

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Österreich hält sich seit Jahren an der Spitze beim E-Government-Ranking der EU-Staaten. Bei der Regierungskonferenz in Malmö wurde der erste Platz neuerlich bestätigt.

Elektronische Prozesse sind für die Wirtschaft sowohl innerhalb des Unternehmens als auch über seine Grenzen hinaus längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der elektronischen Interaktionen läuft mit staatlichen Stellen ab und deshalb bringt der erste Platz, den Österreich seit 2006 im E-Government-Ranking der EU hält, einen wichtigen Standortvorteil.

Für die EU ist die eUnion ein wichtiges Anliegen. Die Ende November von der schwedischen Präsidentschaft ausgerichtete Konferenz in Malmö stand unter dem Motto „Teaming Up for the eUnion“. Die von den Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten, Beitritts- und Kandidatenländer sowie EFTA Staaten verabschiedete Ministerdeklaration sieht vor, dass bis 2015 Bürger und Unternehmen E-Government-Services erhalten, die nutzerzentriert sind, die Transparenz staatlichen Handelns erhöhen und den Zugang zu öffentlichen Informationen und die Partizipation am staatlichen Handeln erleichtern. Weiter soll die Mobilität im Binnenmarkt erhöht und grenzüberschreitend Unternehmensgründungen und –niederlassungen, Studieren, Arbeiten, und Zur-Ruhe-Setzen vereinfacht werden.

Sicherheit, Vertrauen, Datenschutz und Nachhaltigkeit sind wesentliche Elemente der Ministererklärung. Die erforderlichen Basisdienste und Voraussetzungen (elektronische Signaturen, elektronische Identitäten etc.) wurden explizit verankert. Reinhard Posch, CIO des Bundes und Vertreter Österreichs in Malmö erklärt: „Die Verbreitung und Flächendeckung des E-Government Angebotes muss im Vordergrund stehen, der Nutzen für Bürger und Wirtschaft erkennbar und spürbar sein. Zu den ganz wesentlichen Punkten gehören für mich Effizienz, Kundenorientierung und ein hohes Tempo bei Wahrung der Rechtssicherheit in der Erbringung von Verwaltungsleistungen. Wir müssen hier die Bürgerin und den Bürger sowie die Wirtschaft im Zentrum unseres Services der Verwaltung sehen – der Mensch und die ‚Verwaltungskunden‘ der Wirtschaft sind im Mittelpunkt. Danach hat sich das Verwaltungshandeln zu orientieren.“

Handy-Signatur
Österreich präsentierte bei der Ministerkonferenz auch die qualifizierte elektronische Signatur mittels Mobiltelefons. Diese wurde im Rahmen des „EU-STORK-Projekts“ entwickelt und wesentlich von der EU-Kommission unterstützt. Mit der einfachen und leicht in anderen Staaten einzuführenden Neuentwicklung bekommt das digitale Europa nun einen bedeutenden Schub. Die neue Signatur kann auf www.a-trust.at/mobil aktiviert werden. „Ich denke, dass das ein wesentlicher Beitrag zu vertrauenswürdigem und sicherem, aber gleichzeitig auch einfachem und nutzerfreundlichem E-Government und Internet ist. Mit diesem Schritt hoffen wir auch, mehr Synergien zwischen E-Government und Anwendungen der Wirtschaft zu erreichen, die unbedingt für die Verbreitung und Akzeptanz notwendig sind“, so Reinhard Posch.

Auszeichnungen für Österreich
Traditionellerweise werden bei diesen Konferenzen auch Auszeichnungen für besonders herausragende E-Government Anwendungen vergeben. Im Rahmen der 5. E-Government Ministerkonferenz in Malmö/Schweden werden die European E-Government Awards zum vierten Mal zuerkannt. Mit den Awards zeichnet die EU-Kommission innovative Online-Projekte in der öffentlichen Verwaltung aus und fördert damit den Austausch von Good Practice Modellen innerhalb Europas zur Erreichung der Lissabon-Ziele bis 2010. Österreich hat bereits 2003 den Award für HELP.gv.at erhalten und war im Jahr 2005 unter den Finalisten mit E-Recht (BKA) sowie COURTPUB (BMJ) und als „good practice cases“ mit Civil Protection Online (LReg Stmk), ELAKimBund (BKA) und eAMA (AMA) vertreten. 2007 war das BMJ mit dem elektronischen Urkundenarchiv unter den Finalisten. Die Awards 2009 werden in den Kategorien „E-Government fördert den EU-Binnenmarkt“, „E-Government befähigt die Bürger“, „E-Government befähigt das Wirtschaftsleben“ und „E-Government ermöglicht administrative Effizienz und Effektivität“ vergeben. Acht der 260 Einreichungen kamen 2009 aus Österreich. Vier der acht heimischen Projekte schafften es unter die 52 Finalisten, die im Rahmen der E-Government Awards nun der europäischen Öffentlichkeit präsentiert werden, und die Vorreiterstellung Österreichs im europäischen E-Government unterstreichen.

Österreich gewinnt E-Europe Award
Mit einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats vom 12. Dezember 2006 wurde das Europäische Mahnverfahren eingeführt. Das Europäische Mahnverfahren findet in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen Anwendung. Eine „grenzüberschreitende Rechtssache“ liegt dann vor, wenn mindestens eine der Parteien ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem des befassten Gerichts hat. Die Verordnung führte zur Vereinfachung und Beschleunigung grenzüberschreitender Mahnverfahren sowie zu einer Verringerung der Verfahrenskosten. Anerkannt wird der Europäische Zahlungsbefehl in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks.

Die gemeinsame Einreichung Österreichs und Deutschlands bei den E-Government Awards beinhaltet eine IT-Lösung für dieses Verfahren, die sich – abgesehen von den notwendigen nationalen Anpassungen – grundsätzlich zum Einsatz in der gesamten EU eignet. Die Entwicklung der IT-Anwendung zur elektronischen Abwicklung von grenzüberschreitenden Mahnverfahren stützte sich in der Entwicklungsphase vorwiegend auf die Erfahrungen der Kooperationspartner aus den nationalen Mahnverfahren. Um eine Option für alle Mitgliedsstaaten zu schaffen und zugleich die Ziele der europäischen E-Justice Initiative zu unterstützen, wurde die Anwendung jedoch in einer Form entwickelt, die rasch und einfach an die Bedürfnisse anderer Länder angepasst werden und somit in allen Mitgliedsstaaten Verwendung finden kann.

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Dezember 2009 / Peter F. Mayer

Den gesamten Artikel lesen Sie in der Dezember-Ausgabe des pfm-Magazins.

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