Ab 2010 geht Österreich unter die Rufdatensammler

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Foto: sxc
 

Das Gesetz zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung wurde in Begutachtung geschickt. Trotz der „Minimalvariante“ gehen die Wogen wieder hoch. Datenschützer und die politische Opposition toben und nicht zuletzt die Service Provider, die die Kosten für die Speicherung schlucken müssen.

Infrastrukturministerin Doris Bures hat Mitte November den Entwurf für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Begutachtung geschickt. Dabei handelt es sich konkret um einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), mit der eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Bures betonte in einer Aussendung, dass der Entwurf den „größtmöglichen Schutz“ persönlicher Daten sicherstellen soll.

Der Entwurf sieht eine Speicherung von Daten auf Vorrat vor, also ohne, dass es Verdachtsmomente gegen eine bestimmte Person gibt. Für Bures sind dabei höchste datenschutzrechtliche und rechtsstaatliche Standards „ein absolutes Muss“. Daher wolle man lediglich eine Mindestumsetzung der EU-Richtlinie, also eine maximal sechsmonatige Speicherdauer der Daten, Verwendung nur für die Aufklärung von schweren Straftaten und nur mit gerichtlicher Anordnung. Der vorliegende Entwurf wurde von einer Expertengruppe unter Federführung des Boltzmann-Instituts für Menschenrechte (BIM) ausgearbeitet.

Umsetzung der EU-Richtlinie
Die EU-Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung, die 2006 von den Justiz- und Innenministern unter dem Eindruck der Terroranschläge in London und Spanien beschlossen wurde, sieht die Speicherung von Verbindungsdaten vor, im Wesentlichen wer, mit wem, wann, wie lange, von wo aus und über welchen Dienst (E-Mail, SMS, Mobil- und Festnetztelefonie, Internet-Telefonie, Internet) kommuniziert hat, nicht aber die Inhalte. Laut Richtlinie soll die Datenspeicherung mindestens sechs Monate und maximal zwei Jahre verpflichtend sein. Diese Daten sollen von den Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung schwerer Straftaten abgerufen werden können.

„Dass sich Ministerin Bures entschlossen hat, den Entwurf des Boltzmann-Instituts für Menschenrechte zur Begutachtung zu stellen ist zu begrüßen, denn er wurde unter der Maxime einer weitestgehenden Wahrung der Grundrechte und größtmöglicher Rechtssicherheit für alle erarbeitet“, kommentiert der Generalsekretär der ISPA (Internet Service Providers Austria) Andreas Wildberger die die Bekanntgabe des Infrastrukturministeriums (BMVIT) anlässlich der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs. „Dies zerstreut natürlich nicht unsere grundsätzlichen Bedenken gegenüber der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie als solche, da mit ihr anstelle eines Grundvertrauens ein Grundmisstrauen unter dem Motto ,jeder ist verdächtig‘ gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern eines Landes etabliert wird“, ergänzt Wildberger.

Dem österreichischen Gesetzesentwurf war die Regierungsentscheidung vorausgegangen, die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie umzusetzen, um Strafzahlungen im Zuge eines schon laufenden Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Ministerin Bures hatte daraufhin das BIM beauftragt, unter Einbeziehung aller Stakeholder – insbesondere auch des Justiz- und Innenministeriums – einen Gesetzesentwurf für eine minimale Umsetzung auszuarbeiten. Dieser Entwurf wurde interministeriell diskutiert, doch wie zuletzt kolportiert scheiterte eine modifizierte Kompromissvariante an Forderungen des Innenressorts.

Sechs Monate gespeichert
Die Eckpunkte des gemeinsamen Entwurfs sind eine minimale Speicherdauer von sechs Monaten sowie die Schaffung von Rechtssicherheit bezüglich des Zugriffs auf diese Daten. „Das ist ein überaus wichtiger Punkt: Bisher gab es rund um das Thema der Beauskunftung immer wieder Unstimmigkeiten mit den Behörden, da auch zur Zeit – also unabhängig von der geplanten Vorratsdatenspeicherung – die Fälle, wann, wie, an wen Benutzerdaten herausgegeben werden müssen, gesetzlich nicht eindeutig geregelt sind“, beschreibt Wildberger die Problematik.

 
Kleine Provider ausgenommen
Der Entwurf sieht nun vor, dass auch die Graubereiche der Vergangenheit ausgeräumt werden, indem der Zugriff auf Daten genau festgelegt wird: Vorratsdaten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten; Daten, die zur Verrechnung gespeichert werden, müssen nur mit richterlicher Bewilligung oder zur Abwehr einer konkreten Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen herausgegeben werden. „Damit wäre eindeutig klargestellt, wann ISPs die Daten ihrer Kundinnen und Kunden herausgeben dürfen“, betont der ISPA-Generalsekretär.

Ausdrücklich begrüßt wird auch die Tatsache, dass kleine Internet Service Provider (ISPs, laut KMU-Definition der EU) von der Pflicht zur Speischerung von Vorratsdaten ausgenommen sind, da bei diesen die wirtschaftliche und organisatorische Belastung einer Umsetzung unverhältnismäßig hoch wäre.

„Für jene Provider, die auf Basis der Umsetzung Systeme aufbauen müssen, um diese Daten, die für sie keinerlei wirtschaftlichen Nutzen haben, zu speichern und zu beauskunften, fordern wir vollen Kostenersatz, sowohl der Investitions- als auch der laufenden Kosten“, stellt Wildberger klar. Ebenso wichtig sei, dass die im Entwurf angestrebte Rechtssicherheit auch in den Materiengesetzen legistisch „einzementiert“ werden. Es könne nur im Interesse der Politik liegen, die Daten der Bürger bestmöglich zu schützen und Klarheit bezüglich ihrer Herausgabe zu schaffen, denn „selbst wenn sich die Regierung anders entscheiden würde und die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie in Österreich nicht umgesetzt wird – was natürlich die beste Lösung wäre – besteht hier ebenfalls gesetzlicher Handlungsbedarf!“, meint der ISPA-Generalsekretär abschließend.

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Dezember 2009 / Klaus Lackner

Den gesamten Artikel lesen Sie in der Dezember-Ausgabe des pfm-Magazins.

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